Führerschein weg — was jetzt passiert

Für die meisten Mandanten ist nicht die Strafe das Problem, sondern der Führerschein. Wer beruflich fährt, verliert mit der Fahrerlaubnis unter Umständen die Existenzgrundlage — und genau darauf richtet sich die Verteidigung aus.

Nach einer Kontrolle oder einem Unfall gilt dasselbe wie in jeder Strafsache: Personalien angeben, sonst nichts. Keine Erklärung zum Trinkverhalten, keine Schilderung des Hergangs — auch nicht „nur zur Klarstellung“.

Trunkenheit im Verkehr

Ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt, hängt vom Wert der Blutalkoholkonzentration und von Ausfallerscheinungen ab. Angreifbar sind in der Praxis vor allem die Umstände: die Rechtmäßigkeit der Kontrolle, die Anordnung der Blutentnahme, die Belehrung, die Verwertbarkeit der Messung.

Unfallflucht

Der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 StGB entsteht oft aus Situationen, die niemand als Unfall wahrgenommen hat — ein Streifschaden beim Ausparken, ein Kratzer beim Rangieren. Entscheidend ist regelmäßig die Frage, ob der Betroffene den Anstoß überhaupt bemerkt hat.

Wichtig: Wer sich nachträglich meldet, kann unter Umständen von der Regelung über die tätige Reue profitieren. Ob das im Einzelfall trägt, sollte vorher geprüft werden — nicht danach.

Entziehung der Fahrerlaubnis

Zu unterscheiden sind zwei Wege: die vorläufige Entziehung durch das Gericht im laufenden Verfahren und die spätere Entziehung durch das Strafurteil. Daneben kann die Fahrerlaubnisbehörde eigenständig tätig werden — auch dann, wenn das Strafverfahren eingestellt wurde.

Wer beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist, sollte das früh und belegt in das Verfahren einbringen. Nachträglich lässt sich daran wenig ändern.

MPU und Wiedererteilung

Die medizinisch-psychologische Untersuchung ist kein Teil des Strafverfahrens, sondern eine Angelegenheit der Fahrerlaubnisbehörde. Ich übernehme keine MPU-Vorbereitung — was im Strafverfahren aktenkundig wird, wirkt sich dort allerdings aus, und das denke ich von Anfang an mit.

Was Rechtsschutzversicherungen leisten

Verkehrsrechtsschutz deckt Strafverfahren in der Regel nur bei fahrlässigen Delikten, und häufig erst ab einem bestimmten Verfahrensstadium. Bei Vorsatzvorwürfen entfällt die Deckung meist rückwirkend. Ich frage die Deckung für Sie an und sage Ihnen vorher, womit Sie rechnen müssen.

Einzelne Situationen

Je früher, desto mehr Spielraum

Wenn die Blutprobe schon genommen ist, heißt das nicht, dass nichts mehr geht. Schildern Sie mir, was passiert ist.

Allgemeiner Überblick, keine Beratung im Einzelfall. Stand: August 2026.