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Vorladung als Beschuldigter — was jetzt zu tun ist
Ein Schreiben der Polizei liegt im Briefkasten, mit einem Termin und dem Hinweis, dass gegen Sie ermittelt wird. Der erste Impuls ist fast immer, hinzugehen und die Sache aufzuklären. Genau das ist der Fehler, der Verfahren verliert.
Zu einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter müssen Sie nicht erscheinen. Es entstehen Ihnen daraus keine Nachteile — auch wenn das Schreiben anders klingt. Und zur Sache müssen Sie sich zu keinem Zeitpunkt äußern.
Wer lädt — und was daraus folgt
Polizei. Keine Erscheinenspflicht für Beschuldigte. Sie können den Termin ohne Angabe von Gründen verstreichen lassen; üblicherweise meldet sich stattdessen der Verteidiger und beantragt Akteneinsicht.
Staatsanwaltschaft. Hier besteht eine Erscheinenspflicht. Zur Sache aussagen müssen Sie auch dort nicht.
Gericht. Erscheinenspflicht, gegebenenfalls mit Zwangsmitteln durchsetzbar. Auch hier gilt: Angaben zur Person ja, Angaben zur Sache nein.
Schauen Sie also zuerst nach, wer Sie geladen hat. Steht dort eine Polizeidienststelle, ist die Lage entspannter, als das Schreiben vermuten lässt.
Beschuldigter oder Zeuge?
Der Unterschied steht meist im Schreiben und ist erheblich. Als Zeuge sind Sie gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht grundsätzlich zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet — mit Ausnahmen, etwa bei Angehörigen oder bei Gefahr der Selbstbelastung.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie tatsächlich nur Zeuge sind: Diese Rollen können sich im Lauf eines Verfahrens ändern. Wer als Zeuge geladen wird, aber selbst betroffen sein könnte, sollte das vorher klären.
Warum Schweigen zunächst der bessere Weg ist
Nicht, weil Schweigen immer richtig wäre — sondern weil Sie zu diesem Zeitpunkt nicht wissen, was in der Akte steht. Sie kennen weder die Zeugenaussagen noch die Beweismittel noch die genaue Fassung des Vorwurfs.
Angaben, die Sie in dieser Lage machen, werden protokolliert und sind Aktenbestandteil. Sie lassen sich nicht zurücknehmen. Und selbst zutreffende Schilderungen können in eine Richtung wirken, die Sie nicht überblicken — etwa weil sie einen Punkt bestätigen, der bislang offen war.
Das Schweigen ist vorläufig. Nach Akteneinsicht entscheiden wir gemeinsam, ob eine Einlassung sinnvoll ist — und wenn ja, welche. In vielen Verfahren ist eine gut vorbereitete schriftliche Einlassung der Weg, der das Verfahren beendet, bevor es öffentlich wird.
Was Sie angeben müssen
Angaben zur Person: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und -ort, Familienstand, Beruf, Wohnanschrift, Staatsangehörigkeit. Mehr nicht.
Alles, was darüber hinausgeht — wo Sie am fraglichen Tag waren, wen Sie kennen, was Sie sich dabei gedacht haben — ist eine Angabe zur Sache.
Wie ich vorgehe
- Anzeige der Verteidigung gegenüber der ermittelnden Stelle und Antrag auf Akteneinsicht
- Auswertung der Akte — was wird konkret vorgeworfen, worauf stützt es sich, wo sind die Lücken?
- Besprechung mit Ihnen — Einschätzung, mögliche Wege, realistische Ergebnisse
- Entscheidung über eine Einlassung und deren Fassung
- Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft, soweit sinnvoll — Einstellung nach §§ 153, 153a StPO, Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Ein erheblicher Teil der Verfahren endet ohne Hauptverhandlung. Für Sie heißt das: kein Termin, keine Öffentlichkeit, im günstigen Fall keine Eintragung im Führungszeugnis.
Häufige Fragen
Sieht Schweigen nicht nach Schuldeingeständnis aus?
Nein. Das vollständige Schweigen eines Beschuldigten darf nicht zu seinen Lasten gewertet werden — das ist gefestigte Rechtsprechung. Anders liegt es beim teilweisen Schweigen: Wer sich zu einzelnen Punkten äußert und zu anderen nicht, kann sich damit schaden. Auch deshalb gilt: entweder gar nicht oder vorbereitet.
Was passiert, wenn ich einfach nicht hingehe?
Bei einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter: nichts. Die Ermittlungen laufen weiter, und die Staatsanwaltschaft entscheidet über den Fortgang. Genau deshalb ist es sinnvoll, nicht nur nicht hinzugehen, sondern parallel Akteneinsicht zu beantragen.
Ich habe am Telefon schon etwas gesagt.
Das kommt häufig vor und ist kein Weltuntergang. Entscheidend ist, was genau protokolliert wurde und wie es zustande kam. Machen Sie ab jetzt keine weiteren Angaben und lassen Sie den Fall prüfen.
Was kostet die Verteidigung?
In Strafsachen rechne ich in der Regel auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung ab. Die Konditionen klären wir vor der Beauftragung. Rechtsschutzversicherungen decken Strafverfahren nur eingeschränkt — auch das prüfe ich für Sie.
Rufen Sie an, bevor Sie antworten
Auch außerhalb der Sprechzeiten. Ein Gespräch von zehn Minuten verhindert häufig den Fehler, der ein Verfahren entscheidet.
Allgemeiner Überblick, keine Beratung im Einzelfall. Stand: August 2026.
