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Führerschein weg nach Alkohol am Steuer
Für die meisten Mandanten ist nicht die Geldstrafe das Problem, sondern die Fahrerlaubnis. Wer beruflich fährt, verliert mit ihr unter Umständen die Existenzgrundlage — und genau darauf richtet sich die Verteidigung aus.
Sagen Sie nichts zur Sache. Keine Angaben zum Trinkverhalten, keine Schilderung der Fahrt, keine Einschätzung der eigenen Fahrtüchtigkeit — auch nicht „nur zur Klarstellung“. Personalien ja, mehr nicht.
Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Die Einordnung hängt vom Wert der Blutalkoholkonzentration und davon ab, ob Ausfallerscheinungen oder ein Unfall hinzukommen. Sie entscheidet über alles Weitere: Bei einer Ordnungswidrigkeit drohen Bußgeld, Punkte und ein befristetes Fahrverbot. Bei einer Straftat kommen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist für die Neuerteilung in Betracht.
Der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entziehung ist für Sie der entscheidende: Ein Fahrverbot endet mit Ablauf der Frist, danach bekommen Sie den Führerschein zurück. Nach einer Entziehung müssen Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen — mit allem, was die Behörde daran knüpfen kann.
Was in den ersten Tagen passiert
Gegen die vorläufige Entziehung ist die Beschwerde möglich. Ob sie im Einzelfall Aussicht hat, hängt davon ab, was die Akte hergibt — und deshalb ist die Akteneinsicht der erste Schritt, nicht die Stellungnahme.
Wo solche Verfahren angreifbar sind
Der Messwert selbst ist selten der Ansatzpunkt. Angreifbar sind regelmäßig die Umstände drumherum:
- Die Kontrolle: Bestand ein Anlass, oder handelte es sich um eine verdachtsunabhängige Maßnahme? War sie rechtmäßig?
- Die Blutentnahme: Wer hat sie angeordnet, und lagen die Voraussetzungen vor? Wurde sie ärztlich durchgeführt?
- Die Belehrung: Wurde ordnungsgemäß belehrt, bevor Angaben gemacht wurden?
- Der Atemalkoholtest: Freiwilligkeit, Wartezeit, Gerätezustand
- Die Fahrereigenschaft: Steht überhaupt fest, wer gefahren ist?
- Ausfallerscheinungen: Wie wurden sie dokumentiert, und tragen die Feststellungen den Vorwurf?
Ob einer dieser Punkte trägt, lässt sich erst nach Akteneinsicht sagen. Vorher sind alle Aussagen dazu Spekulation — auch die von Kollegen, die Ihnen am Telefon eine Einschätzung geben.
Wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind
Das gehört früh und belegt in das Verfahren — nicht als Randbemerkung in der Hauptverhandlung. Arbeitsvertrag, Bestätigung des Arbeitgebers, Fahrtenbuch, Angaben zur Wegstrecke: Was Sie beibringen können, sollte vorliegen, bevor über die Rechtsfolge entschieden wird.
Je nach Konstellation kommen Gestaltungen in Betracht, die die Auswirkungen abmildern. Was möglich ist, hängt vom Vorwurf und vom Verfahrensstand ab — und der Spielraum wird mit jedem Verfahrensschritt kleiner.
Was der Rechtsschutz abdeckt
Verkehrsrechtsschutz greift in Strafsachen in der Regel nur bei fahrlässigen Delikten. Wird Vorsatz vorgeworfen, entfällt die Deckung meist — bei Verurteilung wegen einer Vorsatztat teils rückwirkend. Ich frage die Deckung für Sie an und sage Ihnen vorher, womit Sie rechnen müssen.
Häufige Fragen
Muss ich einen Atemalkoholtest machen?
Der Atemalkoholtest an der Kontrollstelle ist freiwillig — Sie müssen nicht mitwirken. Die Polizei kann daraufhin allerdings eine Blutentnahme veranlassen, und deren Ergebnis ist im Verfahren verwertbar. Ob eine Weigerung im Einzelfall sinnvoll ist, lässt sich pauschal nicht sagen.
Bekomme ich meinen Führerschein wieder?
Nach einer Entziehung muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden, frühestens nach Ablauf der gerichtlich festgesetzten Sperrfrist. Ob und welche Anforderungen die Fahrerlaubnisbehörde daran knüpft, entscheidet sie eigenständig — auch das, was im Strafverfahren aktenkundig wird, wirkt sich dort aus.
Ich habe schon Angaben gemacht. Ist jetzt alles verloren?
Nein. Angaben lassen sich zwar nicht zurücknehmen, aber ihre Bedeutung hängt davon ab, was sonst in der Akte steht und wie sie zustande gekommen sind. Lassen Sie den Fall prüfen, bevor Sie weitere Erklärungen abgeben.
Übernehmen Sie auch die MPU-Vorbereitung?
Nein. Die medizinisch-psychologische Untersuchung ist keine anwaltliche Leistung; dafür gibt es spezialisierte Anbieter. Was im Strafverfahren geschieht, wirkt sich allerdings auf ein späteres Wiedererteilungsverfahren aus — deshalb sollte es von Anfang an mitgedacht werden.
Je früher, desto mehr Spielraum
Auch wenn die Blutprobe schon genommen ist, heißt das nicht, dass nichts mehr geht. Schildern Sie mir, was passiert ist.
Allgemeiner Überblick, keine Beratung im Einzelfall. Stand: August 2026.
