Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Konflikte laufen unter Zeitdruck. Nach einer Kündigung bleiben drei Wochen für die Klage, ein Aufhebungsvertrag liegt oft nur einen Tag zur Unterschrift bereit, und eine fehlerhafte Betriebsratsanhörung kostet den Arbeitgeber das gesamte Verfahren. Sagen Sie mir, auf welcher Seite Sie stehen.

Für Arbeitnehmer

Kündigungsschutzklage, Abfindung verhandeln, Aufhebungsvertrag prüfen lassen, Abmahnung aus der Personalakte, Zeugnis und ausstehende Vergütung.

Für Unternehmen

Kündigungen rechtssicher vorbereiten, Abmahnungen, Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG, Aufhebungsverträge, Restrukturierung und Personalabbau.

Häufige Situationen

Kündigung erhalten
Die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG

Abfindung
Wie sich die Höhe tatsächlich bestimmt

Aufhebungsvertrag
Erst die Sperrzeit prüfen

Kündigung in Pflege und Klinik
Was im Gesundheitswesen anders läuft

Abmahnung aussprechen
Leitfaden für Arbeitgeber

Betriebsratsanhörung
Der häufigste Kündigungsfehler

Abmahnung erhalten
Was Sie tun können und was nicht

Arbeitszeugnis
Anspruch, Note, Berichtigung

Überstunden
Nachweis und Vergütung

Befristung unwirksam
Wann das Arbeitsverhältnis unbefristet ist

Einrichtungen im Gesundheitswesen
Arbeitgeberseite in Pflege und Klinik

Zuständige Gerichte

Für Arbeitsverhältnisse im gesamten Kreis Lippe ist das Arbeitsgericht Detmold zuständig, für den Kreis Herford das Arbeitsgericht Herford. Welches Gericht für Sie gilt, richtet sich nach Betriebssitz und Arbeitsort — nicht nach Ihrem Wohnort.

Schildern Sie mir Ihren Fall

Sie erhalten eine Einschätzung, bevor Sie sich entscheiden. Bei einer Kündigung zählt die Drei-Wochen-Frist ab Zugang.

Allgemeiner Überblick, keine Beratung im Einzelfall. Stand: September 2026.