Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Konflikte laufen unter Zeitdruck. Nach einer Kündigung bleiben drei Wochen für die Klage, ein Aufhebungsvertrag liegt oft nur einen Tag zur Unterschrift bereit, und eine fehlerhafte Betriebsratsanhörung kostet den Arbeitgeber das gesamte Verfahren. Sagen Sie mir, auf welcher Seite Sie stehen.
Für Arbeitnehmer
Kündigungsschutzklage, Abfindung verhandeln, Aufhebungsvertrag prüfen lassen, Abmahnung aus der Personalakte, Zeugnis und ausstehende Vergütung.
Für Unternehmen
Kündigungen rechtssicher vorbereiten, Abmahnungen, Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG, Aufhebungsverträge, Restrukturierung und Personalabbau.
Häufige Situationen
Kündigung erhalten
Die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG
Abfindung
Wie sich die Höhe tatsächlich bestimmt
Aufhebungsvertrag
Erst die Sperrzeit prüfen
Kündigung in Pflege und Klinik
Was im Gesundheitswesen anders läuft
Abmahnung aussprechen
Leitfaden für Arbeitgeber
Betriebsratsanhörung
Der häufigste Kündigungsfehler
Abmahnung erhalten
Was Sie tun können und was nicht
Arbeitszeugnis
Anspruch, Note, Berichtigung
Überstunden
Nachweis und Vergütung
Befristung unwirksam
Wann das Arbeitsverhältnis unbefristet ist
Einrichtungen im Gesundheitswesen
Arbeitgeberseite in Pflege und Klinik
Zuständige Gerichte
Für Arbeitsverhältnisse im gesamten Kreis Lippe ist das Arbeitsgericht Detmold zuständig, für den Kreis Herford das Arbeitsgericht Herford. Welches Gericht für Sie gilt, richtet sich nach Betriebssitz und Arbeitsort — nicht nach Ihrem Wohnort.
Schildern Sie mir Ihren Fall
Sie erhalten eine Einschätzung, bevor Sie sich entscheiden. Bei einer Kündigung zählt die Drei-Wochen-Frist ab Zugang.
Allgemeiner Überblick, keine Beratung im Einzelfall. Stand: September 2026.
