Erbe ausschlagen
Wer erbt, erbt auch die Schulden. Deshalb steht am Anfang jedes Erbfalls, in dem die Verhältnisse unklar sind, dieselbe Frage: annehmen oder ausschlagen? Die Antwort duldet keinen langen Aufschub — und einige alltägliche Handlungen nehmen sie Ihnen vorweg.
Räumen Sie nichts, kündigen Sie nichts, lösen Sie keine Konten auf, solange die Entscheidung offen ist. Wer über den Nachlass verfügt, kann die Erbschaft damit angenommen haben — und dann ist eine Ausschlagung ausgeschlossen.
Die Frist
Die Ausschlagungsfrist ist kurz. Sie beginnt nicht mit dem Todestag, sondern mit dem Zeitpunkt, zu dem Sie vom Erbfall und vom Grund Ihrer Berufung als Erbe erfahren haben. Bei testamentarischer Erbfolge ist das regelmäßig die Eröffnung des Testaments durch das Nachlassgericht.
Für Erben mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland gilt eine längere Frist. Und wer die Frist versäumt hat, ist nicht in jedem Fall gebunden — unter bestimmten Voraussetzungen kann die Annahme angefochten werden, etwa wenn sich der Nachlass wesentlich anders darstellt als angenommen.
Rechnen Sie die Frist nicht selbst aus, wenn es knapp wird. Der Fristbeginn hängt an Umständen, die sich im Nachhinein streitig darstellen können.
Was als Annahme gilt
Eine Annahme muss nicht erklärt werden — sie kann sich aus Ihrem Verhalten ergeben. In Betracht kommt das bei jedem, der sich wie ein Erbe verhält:
- Konten des Erblassers auflösen oder Geld davon abheben
- Verträge kündigen — Miete, Versicherungen, Abonnements
- Die Wohnung räumen oder Gegenstände an sich nehmen
- Nachlassgegenstände verkaufen oder verschenken
- Forderungen des Erblassers einziehen
- Beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen
Nicht jede dieser Handlungen führt zwingend zur Annahme — es kommt auf die Umstände an, und manches ist als bloße Sicherungsmaßnahme unbedenklich. Aber jede von ihnen kann so gewertet werden, und im Streit haben Sie die schlechtere Position.
Die Beerdigung zu organisieren und zu bezahlen gehört nicht dazu. Das ist eine eigene Verpflichtung und keine Verfügung über den Nachlass.
Wie ausgeschlagen wird
Die Ausschlagung wird gegenüber dem Nachlassgericht erklärt — entweder dort zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form, also über einen Notar. Formlos, per Brief oder E-Mail, geht es nicht.
Für minderjährige Kinder erklären die Eltern die Ausschlagung; je nach Konstellation ist dafür eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich. Das wird häufig übersehen und braucht zusätzlich Zeit, die die Frist nicht hergibt.
Was danach passiert
Die Erbschaft geht an den Nächsten in der Reihe. Das sind häufig Ihre eigenen Kinder — auch minderjährige. Wer ausschlägt, ohne das mitzudenken, schiebt das Problem eine Generation weiter, und dort läuft die Frist erneut.
In überschuldeten Nachlässen muss deshalb häufig die ganze Familie ausschlagen, in der richtigen Reihenfolge und jeweils fristgerecht. Das ist der Regelfall, in dem sich anwaltliche Begleitung tatsächlich rechnet — nicht wegen der Schwierigkeit der einzelnen Erklärung, sondern wegen der Koordination.
Und: Wer ausschlägt, verliert auch den Pflichtteil. Es gibt Ausnahmen, insbesondere für den überlebenden Ehegatten — aber als Grundsatz gilt: ausschlagen heißt verzichten.
Die Alternative zur Ausschlagung
Wenn Sie nicht wissen, ob der Nachlass überschuldet ist, gibt es Wege, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken, ohne das Erbe insgesamt auszuschlagen — etwa über die Nachlassverwaltung oder das Nachlassinsolvenzverfahren.
Das ist aufwendiger als eine Ausschlagung, aber es erhält Ihnen den Zugriff auf einen möglicherweise doch werthaltigen Nachlass. Welcher Weg passt, hängt davon ab, was Sie über die Verhältnisse wissen — und wie viel Zeit noch bleibt.
Häufige Fragen
Ich weiß nicht, ob Schulden da sind. Was tun?
Verschaffen Sie sich einen Überblick, ohne über den Nachlass zu verfügen: Post sichten, Kontoauszüge ansehen, das Grundbuch einsehen. Reicht die Zeit nicht, kommen die haftungsbeschränkenden Wege in Betracht. Was nicht geht, ist abwarten — die Frist läuft weiter.
Kann ich einzelne Gegenstände behalten und den Rest ausschlagen?
Nein. Die Ausschlagung erfasst die Erbschaft als Ganzes. Wer den Schmuck der Mutter behält und die Schulden ausschlägt, hat unter Umständen angenommen.
Was kostet die Ausschlagung?
Beim Nachlassgericht oder Notar fallen Gebühren an, die sich nach dem Wert des Nachlasses richten. Bei überschuldeten Nachlässen bleiben sie überschaubar. Meine Kosten klären wir vorher.
Ich habe die Wohnung schon aufgelöst.
Dann kommt es darauf an, was genau geschehen ist und in welcher Absicht. Nicht jede Handlung ist eine Annahme, und es gibt Fälle, in denen sich das noch auffangen lässt. Melden Sie sich, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.
Bevor Sie etwas unternehmen
Ein Gespräch klärt in kurzer Zeit, wie viel Zeit Ihnen bleibt und welcher Weg passt.
Allgemeiner Überblick, keine Beratung im Einzelfall. Stand: August 2026.
