Enterbt — der Pflichtteil
Wer als naher Angehöriger von der Erbfolge ausgeschlossen wurde, geht nicht leer aus. Der Pflichtteil ist allerdings kein Anteil am Nachlass, sondern ein Anspruch auf Geld — und er kommt nicht von selbst.
Wer den Pflichtteil verlangen kann
Pflichtteilsberechtigt sind die Abkömmlinge des Erblassers, sein Ehegatte und — wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind — seine Eltern. Geschwister, Nichten und Neffen gehören nicht dazu.
Voraussetzung ist, dass Sie durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils.
Es ist ein Geldanspruch, kein Anteil
Dieser Punkt wird am häufigsten missverstanden. Sie werden nicht Miteigentümer des Hauses und nicht Mitglied der Erbengemeinschaft. Sie haben einen Zahlungsanspruch gegen den oder die Erben.
Das hat Folgen: Sie können nicht verlangen, dass das Haus verkauft wird. Sie können aber verlangen, dass es bewertet wird — und der Wert fließt in Ihren Anspruch ein.
Der erste Schritt ist die Auskunft
Sie können nicht beziffern, was Sie nicht kennen. Deshalb steht am Anfang der Auskunftsanspruch: Der Erbe muss ein Verzeichnis über den Bestand des Nachlasses vorlegen.
Das Verzeichnis umfasst Aktiva und Passiva zum Todeszeitpunkt — und ebenso die Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat, soweit sie für den Pflichtteil relevant sind.
Auf Verlangen und auf Kosten des Nachlasses kann das Verzeichnis durch einen Notar aufgenommen werden. Das ist der wirksamere Weg, wenn Sie Zweifel an der Vollständigkeit haben — und diese Zweifel sind häufig berechtigt.
Schenkungen zu Lebzeiten
Der häufigste Fall in der Praxis: Das Haus wurde Jahre vor dem Tod auf ein Kind übertragen, und der Nachlass ist deshalb leer.
Dafür gibt es den Pflichtteilsergänzungsanspruch. Schenkungen des Erblassers werden dem Nachlass hinzugerechnet — allerdings abnehmend, je länger sie zurückliegen. Und die Frist läuft nicht an, solange sich der Erblasser den Nutzen vorbehalten hat, etwa durch ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch.
Genau das ist der Punkt, an dem sich anwaltliche Prüfung meist rechnet. Übertragungen mit vorbehaltenem Wohnrecht sind in dieser Region die Regel, nicht die Ausnahme — und wer nur auf den Nachlass zum Todeszeitpunkt schaut, sieht davon nichts.
Verjährung
Der Pflichtteilsanspruch verjährt. Die Frist beginnt nicht mit dem Erbfall, sondern mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und von der beeinträchtigenden Verfügung Kenntnis erlangt haben.
Praktisch heißt das: Es ist Zeit, aber nicht beliebig viel. Und wer den Anspruch aus Rücksicht auf den Familienfrieden liegen lässt, sollte wissen, dass die Uhr währenddessen läuft.
Wie ich vorgehe
- Auskunft verlangen — außergerichtlich, mit Fristsetzung
- Auskunft prüfen — auf Vollständigkeit, insbesondere hinsichtlich Schenkungen
- Bewertung, soweit Immobilien oder Unternehmensanteile im Nachlass sind
- Anspruch beziffern und geltend machen
- Verhandeln oder klagen — je nachdem, wie sich die Gegenseite verhält
Ein erheblicher Teil dieser Verfahren endet außergerichtlich. Der Erbe hat selten ein Interesse an einem langen Prozess, wenn der Anspruch dem Grunde nach feststeht — die Auseinandersetzung dreht sich meist um die Bewertung, und darüber lässt sich verhandeln.
Häufige Fragen
Muss ich mit meinen Geschwistern vor Gericht?
Meistens nicht. Der Anspruch wird zunächst außergerichtlich geltend gemacht, und die meisten Verfahren enden dort. Eine Klage kommt in Betracht, wenn keine oder eine erkennbar unvollständige Auskunft erteilt wird.
Das Haus wurde vor Jahren übertragen. Bekomme ich trotzdem etwas?
Möglicherweise. Schenkungen werden dem Nachlass für die Berechnung hinzugerechnet, mit abnehmendem Gewicht je nach Zeitablauf. Behielt sich der Erblasser ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch vor, kann die Abschmelzung ganz entfallen. Das ist einer der häufigsten Fälle, in denen sich eine Prüfung lohnt.
Der Erbe sagt, es sei nichts da.
Dann verlangen Sie ein Nachlassverzeichnis. Bleiben Zweifel, kommt ein notarielles Verzeichnis in Betracht — der Notar ermittelt eigenständig und ist nicht auf die Angaben des Erben angewiesen. Die Kosten trägt der Nachlass.
Was kostet mich das?
Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Anspruchs. Bei erfolgreicher Durchsetzung trägt sie regelmäßig die Gegenseite. Rechtsschutzversicherungen decken Erbrecht häufig nur eingeschränkt oder nur die Beratung — ich frage das für Sie an, bevor wir beginnen.
Erst prüfen, dann entscheiden
Ob sich der Anspruch lohnt, zeigt sich meist erst nach der Auskunft. Bis dahin verpflichtet Sie nichts.
Allgemeiner Überblick, keine Beratung im Einzelfall. Stand: August 2026.
