Erbrecht

Ein Erbfall wirft Fragen auf, die niemand vorbereitet hat — und einige davon haben Fristen. Diese Seiten erklären, was in welcher Situation gilt und wann es sich lohnt, jemanden hinzuzuziehen.

Wenn Sie überlegen, das Erbe auszuschlagen: Dafür gilt eine kurze Frist, die mit der Kenntnis vom Erbfall und vom Berufungsgrund beginnt. Was dabei zu beachten ist

Worum es bei Ihnen geht

Ich bin enterbt worden
Pflichtteil und Auskunft

Ich will das Erbe nicht
Ausschlagung und Nachlassschulden

Ich brauche einen Erbschein
Antrag und Alternativen

Gegen mich wird ein Pflichtteil geltend gemacht
Prüfung und Verteidigung

Wir sind mehrere Erben und uns nicht einig
Auseinandersetzung, auch bei Immobilien

Das Testament kann so nicht stimmen
Anfechtung und Wirksamkeit

Ich will meinen Betrieb übergeben
Gesellschaftsvertrag und Testament

Was im Erbrecht schiefgeht

Fristen laufen ab, bevor jemand sie bemerkt. Die Ausschlagung hat eine sehr kurze Frist, die Anfechtung eines Testaments ebenfalls, und der Pflichtteil verjährt. Alle drei beginnen nicht mit dem Tod, sondern mit der Kenntnis bestimmter Umstände — was die Berechnung im Einzelfall schwieriger macht, als es aussieht.

Erklärungen werden abgegeben, die nicht rückholbar sind. Wer sich wie ein Erbe verhält — Konten auflöst, Verträge kündigt, den Nachlass ordnet —, kann damit die Erbschaft angenommen haben, auch ohne es zu erklären. Danach ist eine Ausschlagung nicht mehr möglich.

Es wird zu lange gewartet, weil man die Familie nicht belasten will. Das ist verständlich und kostet Ansprüche. Ein Gespräch beim Anwalt verpflichtet zu nichts und schließt keine Tür — es hält Ihnen nur die offen, die sonst zufallen.

Immobilien im Nachlass

In den meisten Nachlässen hier in der Region steckt der wesentliche Wert im Haus. Damit hängen an einem Erbfall Fragen, die über das Erbrecht hinausgehen: Grundbuchberichtigung, Bewertung, Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, im Streitfall die Teilungsversteigerung.

Diese Fragen bearbeite ich mit — sie gehören zum Erbfall und lassen sich nicht sinnvoll davon trennen. Mehr dazu

Womit ich arbeite

Mein Schwerpunkt liegt auf der streitigen Seite: Ansprüche prüfen, geltend machen und abwehren. Daneben gestalte und widerrufe ich Testamente und begleite Unternehmensnachfolgen.

Die erbschaftsteuerliche Bewertung gehört zu Ihrem Steuerberater; dort arbeite ich zu, statt sie selbst zu übernehmen. Beurkundungen nimmt ein Notar vor.

Zuständiges Gericht

Nachlasssachen bearbeitet das Amtsgericht als Nachlassgericht — für Bad Salzuflen, Lemgo, Leopoldshöhe, Kalletal, Extertal und Dörentrup also das Amtsgericht Lemgo. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers, nicht Ihr Wohnort.

Erst einordnen, dann entscheiden

Schildern Sie mir, worum es geht. Sie erfahren, welche Fristen laufen und welche Möglichkeiten Sie haben — bevor Sie etwas unternehmen.

Allgemeiner Überblick, keine Beratung im Einzelfall. Stand: August 2026.