Telefon: 05222/8076767 · p.schuetze@anwaltskanzleischuetze.de
Durchsuchung — was in der ersten Stunde zählt
Eine Durchsuchung beginnt ohne Vorwarnung, meist früh am Morgen. Was in den ersten Minuten geschieht, prägt das gesamte Verfahren — und die meisten Fehler passieren aus dem Bemühen heraus, kooperativ zu wirken.
Wenn die Beamten jetzt vor Ihnen stehen
Beschluss verlangen und lesen. Der Durchsuchung ausdrücklich widersprechen, ohne sie zu behindern. Keine Angaben zur Sache. Nichts freiwillig herausgeben. Anrufen, solange die Maßnahme läuft.
Die sechs Punkte im Einzelnen
1. Beschluss verlangen und lesen. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen. Er benennt den Tatvorwurf, die zu durchsuchenden Räume und die gesuchten Beweismittel. Notieren Sie das ausstellende Gericht und das Datum — ein Beschluss, der zu alt ist, kann angreifbar sein.
2. Ausdrücklich widersprechen. Sagen Sie klar, dass Sie der Durchsuchung widersprechen. Das hindert die Beamten nicht, hält Ihnen aber die Möglichkeit offen, die Maßnahme später gerichtlich überprüfen zu lassen. Wer zustimmt, verliert diesen Weg.
3. Nicht behindern. Kein Widerstand, keine Verzögerung, keine Beseitigung von Unterlagen. Das würde eigene Strafbarkeit begründen und die Lage verschlechtern.
4. Keine Angaben zur Sache. Weder erklärend noch beschwichtigend. Beamte fragen häufig beiläufig, während gesucht wird — auch das sind Vernehmungssituationen, und was Sie sagen, wird vermerkt.
5. Nichts freiwillig herausgeben. Wenn Gegenstände gesucht werden, lassen Sie sie beschlagnahmen, statt sie herauszugeben. Der Unterschied ist rechtlich erheblich: Freiwillige Herausgabe nimmt Ihnen den Rechtsbehelf.
6. Verzeichnis verlangen. Sie haben Anspruch auf ein Verzeichnis der mitgenommenen Gegenstände. Prüfen Sie es auf Vollständigkeit, bevor Sie unterschreiben — und lassen Sie sich eine Kopie geben.
Besonderheiten im Unternehmen
Weisen Sie Ihre Mitarbeiter darauf hin, dass sie keine Angaben zur Sache machen müssen. Beschäftigte sind in dieser Situation regelmäßig überfordert und reden aus Hilfsbereitschaft.
Benennen Sie eine Ansprechperson, die die Beamten begleitet und mitschreibt: Wer war da, welche Räume wurden betreten, was wurde mitgenommen, wer wurde angesprochen.
Achten Sie auf digitale Daten. Server, Rechner und Mobiltelefone werden regelmäßig gespiegelt oder mitgenommen. Der Umfang ist häufig weiter, als der Beschluss trägt — das lässt sich später angreifen, aber nur, wenn dokumentiert ist, was tatsächlich kopiert wurde.
Informieren Sie die Geschäftsführung und, falls vorhanden, den Datenschutzbeauftragten. Und regeln Sie früh, wer nach außen kommuniziert — gegenüber Mitarbeitern, Geschäftspartnern und gegebenenfalls Presse. Mehr zu Ermittlungen gegen Unternehmen
Was danach passiert
Nach der Durchsuchung beginnt die eigentliche Arbeit. Ich melde mich bei der ermittelnden Stelle, beantrage Akteneinsicht und prüfe, ob die Maßnahme rechtmäßig war — Anlass, Verhältnismäßigkeit, Umfang des Beschlusses, Reichweite der Beschlagnahme.
Gegen die Beschlagnahme kann eine gerichtliche Entscheidung beantragt werden. Erweist sich die Durchsuchung als rechtswidrig, kann das Folgen für die Verwertbarkeit der gefundenen Beweismittel haben. Diese Frage stellt sich in der Praxis häufiger, als man annimmt.
Häufige Fragen
Darf durchsucht werden, ohne dass ein Beschluss vorliegt?
Bei Gefahr im Verzug kann die Staatsanwaltschaft oder die Polizei die Durchsuchung auch ohne richterlichen Beschluss anordnen. Diese Anordnung unterliegt allerdings strengen Anforderungen und wird gerichtlich überprüft — nicht selten mit Erfolg. Lassen Sie sich die Anordnung und ihren Grund nennen und notieren Sie beides.
Kann ich warten, bis mein Anwalt da ist?
Die Beamten müssen mit der Durchsuchung nicht warten. Sie können aber jederzeit telefonieren — und ein Verteidiger kann telefonisch begleiten, während die Maßnahme läuft. Genau dafür ist die Nummer da.
Was ist mit meinem Handy?
Mobiltelefone werden regelmäßig beschlagnahmt und ausgelesen. Sie sind nicht verpflichtet, Zugangscodes herauszugeben. Ob und wie die Daten ausgewertet werden dürfen, hängt vom Beschluss ab — auch das lässt sich überprüfen.
Muss ich meinen Mitarbeitern etwas sagen?
Sie sollten sie darauf hinweisen, dass sie keine Angaben zur Sache machen müssen. Wie Sie im Übrigen intern kommunizieren, ist eine Frage, die früh geklärt werden sollte — Gerüchte im Betrieb richten oft mehr Schaden an als das Verfahren selbst.
Anrufen, solange die Maßnahme läuft
Nicht danach. Auch außerhalb der Sprechzeiten.
Allgemeiner Überblick, keine Beratung im Einzelfall. Stand: August 2026.
