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Bußgeldbescheid erhalten — lohnt sich der Einspruch?
Zwei Wochen ab Zustellung, dann ist der Bescheid rechtskräftig. Ob sich ein Einspruch lohnt, entscheidet sich an der Messung — und die ist häufiger angreifbar, als die meisten annehmen.
Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Der Einspruch muss innerhalb dieser Frist bei der Behörde eingehen. Er lässt sich später zurücknehmen — die Frist dagegen nicht wiederherstellen.
Was ich prüfe
Nach dem Einspruch beantrage ich Akteneinsicht. Geprüft wird nicht nur der Bescheid selbst, sondern der Vorgang dahinter:
- Eichschein — war das Messgerät zum Tatzeitpunkt gültig geeicht?
- Schulungsnachweis des Messbeamten für das eingesetzte Gerät
- Messprotokoll — Aufbau, Standort, Einhaltung der Bedienungsanleitung
- Lichtbild — ist der Fahrer überhaupt identifizierbar?
- Toleranzabzug — richtig angesetzt?
- Zustellung und Verjährung — Fristen der Behörde eingehalten?
- Beschilderung — war die Geschwindigkeitsbegrenzung ordnungsgemäß angeordnet und erkennbar?
Häufig ergibt die Prüfung nichts — dann nehme ich den Einspruch zurück, und es bleibt beim Bescheid. Ergibt sie etwas, endet das Verfahren oft ohne Termin: durch Einstellung, durch Herabsetzung der Geldbuße oder durch Wegfall des Fahrverbots.
Wann sich der Einspruch besonders lohnt
Bei drohendem Fahrverbot. Hier steht mehr auf dem Spiel als die Geldbuße. Neben der Messung selbst kommen Gestaltungen in Betracht, etwa der Wegfall des Fahrverbots gegen Erhöhung der Geldbuße bei außergewöhnlicher Härte.
Bei Punkten, die zum Entzug führen würden. Wer im Fahreignungsregister nahe an der Grenze steht, für den ist jeder einzelne Punkt eine andere Größenordnung als die Geldbuße.
Bei beruflicher Angewiesenheit auf den Führerschein. Berufskraftfahrer, Außendienst, Pflegedienste — hier kann ein einmonatiges Fahrverbot den Arbeitsplatz kosten.
Wenn Sie nicht gefahren sind. Als Fahrzeughalter sind Sie nicht verpflichtet, den Fahrer zu benennen. Was in dieser Situation sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab — auch die Anordnung eines Fahrtenbuchs steht im Raum.
Was es kostet
Wer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, ist bei Ordnungswidrigkeiten in der Regel gedeckt — Anwaltskosten, Gerichtskosten und Sachverständigenkosten. Die Geldbuße selbst zahlt die Versicherung nicht. Ich frage die Deckung für Sie an, bevor ich tätig werde.
Ohne Rechtsschutz rechne ich nach dem RVG ab. Wird der Einspruch erfolgreich oder das Verfahren eingestellt, trägt in der Regel die Staatskasse die notwendigen Auslagen. Was auf Sie zukommt, sage ich Ihnen vorher — nicht auf der Rechnung.
Wie es abläuft
In vielen Fällen kommt es nicht zum Gerichtstermin. Sie müssen also in aller Regel nicht persönlich erscheinen.
Häufige Fragen
Wird es teurer, wenn ich Einspruch einlege?
Die Geldbuße selbst wird durch den Einspruch nicht höher. Kommt es zum gerichtlichen Verfahren, können Gerichtskosten hinzutreten; das Gericht ist an die Höhe der Buße im Bescheid grundsätzlich nicht gebunden. Bevor es so weit kommt, besprechen wir das Ergebnis der Akteneinsicht.
Muss ich sagen, wer gefahren ist?
Als Halter sind Sie nicht verpflichtet, den Fahrer zu benennen; Angehörige haben zudem ein Zeugnisverweigerungsrecht. Bleibt der Fahrer unbekannt, kann die Behörde allerdings ein Fahrtenbuch anordnen. Was im Einzelfall sinnvoll ist, klären wir vorab.
Kann ich den Einspruch zurücknehmen?
Ja, bis zu einem bestimmten Verfahrensstadium. Genau deshalb ist der fristwahrende Einspruch sinnvoll: Er hält den Fall offen, während geprüft wird. Ergibt die Prüfung nichts, nehmen wir ihn zurück.
Lohnt sich das bei 30 Euro Geldbuße?
In der Regel nicht. Interessant wird es, wenn ein Fahrverbot, Punkte oder eine berufliche Betroffenheit im Raum stehen. Rufen Sie an — wenn ich keinen Ansatz sehe, sage ich Ihnen das.
Zwei Wochen ab Zustellung
Schicken Sie mir den Bescheid, solange die Frist läuft. Sie erhalten eine Einschätzung, ob sich der Einspruch lohnt.
Allgemeiner Überblick, keine Beratung im Einzelfall. Stand: August 2026.
