Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafverfahren beginnen selten mit einer Anklage. Sie beginnen mit einer Durchsuchung, einer Anfrage der Steuerfahndung oder einem Anruf, nach dem klar ist, dass gegen die Geschäftsführung ermittelt wird. Was in den ersten Tagen geschieht, prägt den weiteren Verlauf.

Typische Vorwürfe

  • Untreue nach § 266 StGB — häufig im Zusammenhang mit Entnahmen, Vergütungen oder Konzernverrechnungen
  • Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO — regelmäßig verbunden mit dem Vorwurf des Vorenthaltens von Arbeitnehmerbeiträgen
  • Steuerhinterziehung und die Frage einer wirksamen Selbstanzeige
  • Betrug im geschäftlichen Verkehr, Subventions- und Abrechnungsbetrug
  • Vorwürfe im Zusammenhang mit Beschäftigung — Scheinselbstständigkeit, Mindestlohn, Schwarzarbeit

Durchsuchung im Unternehmen

Verlangen Sie den Beschluss und lassen Sie sich eine Kopie geben. Widersprechen Sie der Durchsuchung ausdrücklich, ohne sie zu behindern. Stimmen Sie nicht freiwillig zu — auch nicht, um die Sache zu beschleunigen.

Weisen Sie Ihre Mitarbeiter darauf hin, dass sie keine Angaben zur Sache machen müssen. Bestehen Sie auf einem vollständigen Verzeichnis der beschlagnahmten Unterlagen und Datenträger. Und rufen Sie an, solange die Maßnahme läuft — nicht danach.

Was neben dem Strafverfahren läuft

Ein Wirtschaftsstrafverfahren bleibt selten allein. Parallel drohen die Einziehung von Vermögenswerten, gesellschaftsrechtliche Haftungsansprüche, arbeitsrechtliche Folgen für die betroffenen Personen, Fragen der D&O-Deckung und — je nach Branche — gewerberechtliche Konsequenzen.

Diese Stränge müssen zusammen gedacht werden. Eine Einlassung, die strafrechtlich sinnvoll erscheint, kann zivilrechtlich teuer werden.

Interne Aufklärung

Vor der Entscheidung, wie das Unternehmen mit den Ermittlungsbehörden umgeht, steht die Frage, was tatsächlich passiert ist. Eine strukturierte interne Aufklärung schafft die Grundlage dafür — und sie sollte anwaltlich begleitet werden, damit die Ergebnisse nicht ungewollt gegen das Unternehmen verwendet werden können.

Vertraulichkeit

In Wirtschaftsstrafsachen ist Diskretion Teil des Mandats. Kommunikation läuft auf Wunsch ausschließlich über gesicherte Wege, Termine finden außerhalb der Kanzlei statt, wenn Sie es wünschen.

Zusammenarbeit mit Ihren Beratern

In den meisten Verfahren arbeite ich eng mit dem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer des Unternehmens zusammen. Das verkürzt die Einarbeitung erheblich und vermeidet, dass gegenüber den Behörden zwei unterschiedliche Darstellungen entstehen.

Wenn die Staatsanwaltschaft im Betrieb steht

Rufen Sie an, solange die Maßnahme läuft. Auch außerhalb der Sprechzeiten.

Allgemeiner Überblick, keine Beratung im Einzelfall. Stand: August 2026.