Ermittlungsverfahren — was jetzt zählt

Post von der Polizei, ein Beamter vor der Tür, ein Schreiben der Staatsanwaltschaft: Der erste Impuls ist fast immer, die Sache aufzuklären. Genau das ist der Fehler, der dazu führt, dass Verfahren verloren werden.

Die drei Sätze, die immer gelten: Ich mache keine Angaben zur Sache. Ich möchte einen Verteidiger sprechen. Personalien gebe ich an, mehr nicht.

Bei Durchsuchung oder Festnahme erreichen Sie mich auch außerhalb der Sprechzeiten unter der Mobilnummer.

Vorladung als Beschuldigter

Zu einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter müssen Sie nicht erscheinen. Es entstehen Ihnen daraus keine Nachteile — auch wenn das Schreiben anders klingt. Anders liegt es bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft (§ 163a Abs. 3 StPO) oder das Gericht: Dort müssen Sie erscheinen, zur Sache schweigen dürfen Sie aber auch dort.

Sie sind zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, sich zur Sache zu äußern. Von diesem Recht sollten Sie Gebrauch machen, bis die Akte vorliegt — denn erst dann ist erkennbar, was der Vorwurf tatsächlich ist und worauf er sich stützt.

Ausführlich: Was bei einer Vorladung zu tun ist

Anhörungsbogen erhalten

Der Anhörungsbogen fragt zwei verschiedene Dinge ab: Personalien und eine Äußerung zur Sache. Die Angaben zur Person müssen Sie machen — Name, Geburtsdatum, Anschrift, Familienstand, Beruf (§ 111 OWiG). Zum Vorwurf selbst müssen Sie nichts sagen.

Der Kasten für die eigene Schilderung wirkt harmlos. Was dort steht, ist Aktenbestandteil und lässt sich nicht zurücknehmen.

Ausführlich: Anhörungsbogen erhalten

Durchsuchung

Widersprechen Sie der Durchsuchung ausdrücklich, aber leisten Sie keinen Widerstand. Verlangen Sie den Beschluss und lassen Sie sich eine Kopie geben. Stimmen Sie der Durchsuchung nicht freiwillig zu — ein erklärtes Einverständnis nimmt Ihnen die Möglichkeit, die Maßnahme später überprüfen zu lassen.

Lassen Sie sich ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände aushändigen. Und rufen Sie an, solange die Beamten noch im Haus sind.

Ausführlich: Verhalten während einer Durchsuchung

Strafbefehl

Gegen einen Strafbefehl können Sie nur innerhalb einer kurzen Frist ab Zustellung Einspruch einlegen (§ 410 Abs. 1 StPO). Läuft sie ab, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich (§ 410 Abs. 3 StPO) — mit allem, was daran hängt: Eintragung, mögliche Folgen für Beruf und Fahrerlaubnis.

Der Einspruch lässt sich auf einzelne Punkte beschränken, etwa auf die Rechtsfolge. Häufig ist er der Hebel, über den eine Einigung mit der Staatsanwaltschaft überhaupt erst möglich wird.

Ausführlich: Einspruch gegen den Strafbefehl

Untersuchungshaft

Wird jemand festgenommen, zählen Stunden. Haftprüfung und Haftbeschwerde sind die Wege, den Haftbefehl überprüfen zu lassen; oft geht es dabei um Fluchtgefahr und darum, ob mildere Mittel ausreichen. Wenn ein Angehöriger von Ihnen in Haft ist, rufen Sie sofort an.

Ausführlich: Untersuchungshaft und Haftprüfung

Einzelne Vorwürfe

Unabhängig vom Vorwurf gilt derselbe erste Schritt: keine Angaben zur Sache, Akteneinsicht, dann die Strategie. Zu häufigen Vorwürfen:

Wie es dann weitergeht

Nach der Mandatierung melde ich mich bei der Ermittlungsbehörde und beantrage Akteneinsicht. Erst wenn die Akte vorliegt, besprechen wir, ob eine Einlassung sinnvoll ist — und wenn ja, welche. Viele Verfahren enden ohne Hauptverhandlung, etwa durch Einstellung nach §§ 153, 153a StPO oder mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO).

Soll Ihnen ein Pflichtverteidiger bestellt werden, können Sie mich dafür benennen (§ 142 Abs. 5 StPO). Berührt das Verfahren Ihren Arbeitsplatz, kläre ich die arbeitsrechtliche Seite gleich mit.

Was die Verteidigung kostet

In Strafsachen rechne ich in der Regel über eine Vergütungsvereinbarung ab. Was die Verteidigung kostet, erfahren Sie vor der Beauftragung, nicht danach.

Ob eine Rechtsschutzversicherung zahlt, hängt vom Vorwurf ab: Bei vielen Vergehen übernimmt sie die Kosten, bei Vorsatzvorwürfen oft nur vorläufig, bei Verbrechen in der Regel nicht. Die Deckungsanfrage übernehme ich.

Wer Sie verteidigt

Philip Schütze, Rechtsanwalt in Bad Salzuflen. Vor der eigenen Kanzlei war ich wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Staatsanwaltschaft und weiß, wie eine Ermittlungsakte entsteht. In Eilfällen rufe ich schnell zurück.

Rufen Sie an, bevor Sie antworten

Auch außerhalb der Sprechzeiten. Ein Gespräch von zehn Minuten verhindert häufig den Fehler, der ein Verfahren entscheidet.

Allgemeiner Überblick, keine Beratung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.