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Arbeitsrecht für Unternehmen
Die meisten arbeitsrechtlichen Niederlagen von Arbeitgebern haben nichts mit dem Sachverhalt zu tun. Sie entstehen an Formfehlern, die Wochen vorher passiert sind — bei der Anhörung des Betriebsrats, in der Abmahnung, in der Sozialauswahl.
Wo ich Sie unterstütze
Trennung
- Kündigungen vorbereiten und durchsetzen
- Abmahnungen, die später tragen
- Aufhebungsverträge gestalten
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht
Betrieb
- Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG
- Betriebsvereinbarungen
- Arbeitsverträge und AGB-Kontrolle
- Restrukturierung, Interessenausgleich, Sozialplan
- Für Einrichtungen im Gesundheitswesen gelten Besonderheiten: Schichtdienst, Tarifbindung und je nach Träger eine Mitarbeitervertretung statt eines Betriebsrats.
Die drei häufigsten Fehler
Die Betriebsratsanhörung. Wurde der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört, ist die Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG unwirksam — unabhängig davon, wie berechtigt sie inhaltlich war. Der Fehler passiert regelmäßig bei der Vollständigkeit der mitgeteilten Gründe.
Die Abmahnung, die nicht trägt. Eine Abmahnung ohne konkrete Beschreibung des Verhaltens, ohne Hinweis auf die arbeitsrechtlichen Folgen oder mit zu großem zeitlichem Abstand zum Vorfall kostet Sie die spätere verhaltensbedingte Kündigung.
Die Sozialauswahl. Bei betriebsbedingten Kündigungen scheitern Verfahren häufiger an der Auswahl als an der unternehmerischen Entscheidung selbst. Vergleichbarkeit und Gewichtung lassen sich vorher prüfen — nachher nicht mehr korrigieren.
Wie ich abrechne
Für Unternehmen arbeite ich auf Stundenbasis oder mit Pauschalvereinbarung — je nachdem, was zum Mandat passt. Bei laufender Beratung ist ein monatliches Kontingent möglich. Sie erhalten die Konditionen vor der Beauftragung, nicht mit der ersten Rechnung.
Beachten Sie: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt nach § 12a ArbGG jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, auch bei vollständigem Obsiegen. Das gehört in jede Kalkulation, bevor über einen Vergleich entschieden wird.
Kurze Wege
Ihre Ansprechperson bin ich — kein wechselnder Sachbearbeiter, keine Weiterreichung im Haus. Bei zeitkritischen Personalmaßnahmen erreichen Sie mich kurzfristig, und im Kreis Lippe und im Kreis Herford bin ich im Zweifel innerhalb einer Stunde bei Ihnen im Betrieb.
Erstgespräch vereinbaren
Schildern Sie mir Ihre Situation. Sie erhalten eine Einschätzung zur Rechtslage, zum Zeitrahmen und zu den Kosten — bevor Sie sich entscheiden.
Allgemeiner Überblick, keine Beratung im Einzelfall. Stand: August 2026.
