Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Wenn die Kündigung im Briefkasten liegt, läuft eine Frist, die kaum jemand kennt: Drei Wochen. Danach gilt die Kündigung als wirksam — auch wenn sie eindeutig fehlerhaft war.

Die Frist läuft ab Zugang — also ab dem Tag, an dem das Schreiben in Ihrem Briefkasten lag. Nicht ab dem Tag, an dem Sie es gelesen haben. Urlaub und Krankheit verlängern sie nicht.

Worin ich Sie vertrete

  • Kündigungsschutzklage — gegen ordentliche, außerordentliche und betriebsbedingte Kündigungen
  • Abfindung — Verhandlung im Gütetermin über Höhe, Beendigungszeitpunkt und Zeugnisnote
  • Aufhebungsvertrag — Prüfung vor der Unterschrift, insbesondere auf Sperrzeitrisiken
  • Abmahnung — Gegendarstellung und Entfernung aus der Personalakte
  • Zeugnis — Berichtigung von Note und Formulierungen
  • Ausstehende Vergütung — Überstunden, Urlaubsabgeltung, Provisionen

Was Sie in den ersten 48 Stunden tun sollten

  1. Briefumschlag aufheben und Zugangsdatum notieren. Der Poststempel ist später oft das entscheidende Beweismittel.
  2. Nichts unterschreiben. Keinen Aufhebungsvertrag, keine Abwicklungsvereinbarung, keine Empfangsbestätigung mit falschem Datum.
  3. Arbeitsuchend melden — nach § 38 SGB III grundsätzlich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis, sonst droht eine Minderung des Arbeitslosengeldes.
  4. Rechtsschutzversicherung prüfen und Deckungsanfrage stellen.
  5. Unterlagen sammeln: Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben mit Umschlag, letzte drei Gehaltsabrechnungen, Abmahnungen.

Wann eine Kündigung angreifbar ist

Formfehler. Nach § 623 BGB bedarf die Kündigung der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Eine Kündigung per E-Mail oder als Scan ist unwirksam. Fehlt die eigenhändige Unterschrift oder kündigt jemand ohne Vollmachtsnachweis, kann sie nach § 174 BGB unverzüglich zurückgewiesen werden.

Kündigungsschutzgesetz. Es gilt, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestand und der Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Teilzeitkräfte werden anteilig gezählt — genaues Nachrechnen lohnt sich.

Sonderkündigungsschutz. Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung, Betriebsratsmitgliedschaft. Ohne die jeweils erforderliche behördliche Zustimmung ist die Kündigung unwirksam.

Betriebsratsanhörung. Wurde ein bestehender Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört, ist die Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG unwirksam. Das ist in der Praxis einer der häufigsten Fehler.

Was ein Verfahren kostet

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht besteht nach § 12a ArbGG kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten — jede Seite trägt ihre eigenen, unabhängig vom Ausgang. Das ist die wichtigste Besonderheit des Arbeitsrechts, und ich sage es Ihnen vor der Beauftragung, nicht danach.

Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage beträgt nach § 42 Abs. 2 GKG höchstens den Vierteljahresverdienst. Endet das Verfahren durch Vergleich, fallen keine Gerichtsgebühren an. Bestehende Rechtsschutzversicherungen frage ich für Sie an; ohne Versicherung kommen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Betracht.

Wie es weitergeht

Nach Klageeingang beim Arbeitsgericht Detmold wird zunächst ein Gütetermin anberaumt, meist innerhalb weniger Wochen. Ein großer Teil der Verfahren endet bereits dort durch Vergleich — verhandelt wird dann über Abfindung, Beendigungszeitpunkt, Freistellung und Zeugnisnote.

Die Frist läuft bereits

Schildern Sie mir Ihren Fall — telefonisch oder über das Formular. Sie erhalten zeitnah eine Einschätzung, ob und wie sich Ihre Kündigung angreifen lässt.

Allgemeiner Überblick, keine Beratung im Einzelfall. Stand: August 2026.