Punkte in Flensburg

Ein Bescheid kommt, ein Punkt kommt dazu, und irgendwann fragt man sich, wie viel noch geht. Die meisten wissen nicht genau, wie viele Punkte sie haben, wann sie wieder verfallen und ab wann es eng wird. Unangenehm ist das vor allem für diejenigen, die beruflich fahren.

Das System dahinter ist überschaubarer, als es wirkt. Es besteht aus drei Bausteinen: Wofür es Punkte gibt, welche Stufen daraus folgen und wann Einträge wieder gelöscht werden. Wichtig ist dabei ein Punkt, der oft zu spät bedacht wird — gegen den Punktestand selbst lässt sich kaum etwas machen, gegen den einzelnen Bescheid schon.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Grundlage ist das Fahreignungs-Bewertungssystem (§ 4 StVG), geführt beim Kraftfahrt-Bundesamt im Fahreignungsregister (§ 28 StVG).
  • Eingetragen wird nur, was die Verkehrssicherheit betrifft — nicht jeder Verstoß bringt Punkte.
  • Das System kennt drei Stufen: Ermahnung, Verwarnung, Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Jeder Eintrag wird für sich getilgt (§ 29 StVG). Punkte verfallen also einzeln, nicht der Stand als Ganzes.
  • Der wirksame Zeitpunkt zu handeln ist der einzelne Bußgeldbescheid — nicht der Moment, in dem die Entziehung droht.

Wie das Punktesystem aufgebaut ist

Das Fahreignungs-Bewertungssystem bewertet Verkehrsverstöße nach ihrer Bedeutung für die Verkehrssicherheit. Je schwerer der Verstoß, desto mehr Punkte. Erreicht jemand bestimmte Schwellen, folgen daraus abgestufte Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde — von der bloßen Mitteilung bis zur Entziehung.

Geführt wird das Register beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Eingetragen wird erst, wenn die zugrunde liegende Entscheidung rechtskräftig ist. Solange ein Bußgeldbescheid oder ein Strafbefehl also noch angreifbar ist, ist der Punkt noch nicht gesetzt.

Wofür Punkte eingetragen werden

Die Zuordnung folgt vier Gruppen. Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, bringen die niedrigste Bewertung — dazu gehören etwa deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße oder die Nutzung des Mobiltelefons am Steuer. Ordnungswidrigkeiten, für die ein Regelfahrverbot vorgesehen ist, werden höher bewertet.

Darüber stehen Straftaten. Wird dabei die Fahrerlaubnis entzogen oder eine Sperre angeordnet, ist die Bewertung am höchsten. Verstöße ohne Bezug zur Verkehrssicherheit — Parkverstöße etwa — werden gar nicht eingetragen. Wenn die Eintragung auf eine Geschwindigkeitsmessung zurückgeht, lohnt gelegentlich der Blick darauf, ob die Messung selbst trägt; wie das geprüft wird, steht unter Geschwindigkeitsmessung angreifen.

Die Stufen bis zur Entziehung

Auf der ersten Stufe wird ermahnt. Die Behörde weist auf den Stand hin und auf die Möglichkeit, freiwillig ein Fahreignungsseminar zu besuchen. Auf der zweiten Stufe wird verwarnt, verbunden mit dem Hinweis auf die drohende Entziehung. Auf der dritten Stufe wird die Fahrerlaubnis entzogen (§ 4 Abs. 5 StVG).

Das Fahreignungsseminar (§ 4 Abs. 7 StVG) besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil. Es kann den Punktestand nur auf der ersten Stufe und nur einmal innerhalb eines bestimmten Zeitraums verringern. Wer damit wartet, bis die Verwarnung im Briefkasten liegt, kommt zu spät — dann wirkt es nicht mehr punktemindernd.

Wichtig ist außerdem: Die Behörde legt den Stand zugrunde, den sie bei Erlass der jeweiligen Maßnahme kennt. Punkte, die zwischenzeitlich hinzugekommen, aber noch nicht bearbeitet worden sind, führen nicht dazu, dass eine Stufe übersprungen wird. An dieser Stelle gibt es in der Praxis regelmäßig Streit, und sie ist einer der Ansatzpunkte gegen eine Entziehung.

Tilgung und der eigene Punktestand

Eingetragene Entscheidungen werden nach Ablauf bestimmter Fristen getilgt (§ 29 StVG). Die Dauer richtet sich danach, worum es ging: Für einfache Ordnungswidrigkeiten gilt die kürzeste Frist, für Straftaten mit Entziehung die längste. Jeder Eintrag läuft dabei für sich — ein neuer Verstoß verlängert die Tilgung der älteren Einträge nicht.

Ihren Stand können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt kostenfrei abfragen. Das ist der sinnvolle erste Schritt, bevor über irgendetwas anderes nachgedacht wird — er zeigt nämlich nicht nur die Zahl, sondern auch, welche Entscheidungen konkret eingetragen sind und wann sie getilgt werden.

Fahrerlaubnis auf Probe

Wer die Fahrerlaubnis erstmals erworben hat, unterliegt für eine festgelegte Zeit der Probezeit (§ 2a StVG). Dort gilt ein eigenes System, das neben dem Punktesystem steht: Verstöße werden in schwerwiegende und weniger schwerwiegende eingeteilt, und schon ein schwerwiegender Verstoß löst die Anordnung eines Aufbauseminars und eine Verlängerung der Probezeit aus.

Für Fahranfänger ist deshalb oft schon der erste Bescheid entscheidend — und nicht erst der dritte. Kommt es am Ende dieses Wegs zur Entziehung, folgt ein Neuerteilungsverfahren bei der Behörde, unter Umständen mit medizinisch-psychologischer Untersuchung. Die rechtliche Auseinandersetzung mit der Behörde führe ich; die Vorbereitung auf die MPU selbst biete ich nicht an.

Der richtige Zeitpunkt, sich zu wehren

Gegen den Punktestand als solchen lässt sich nichts unternehmen. Er ist nur die Summe rechtskräftiger Entscheidungen. Angreifbar ist immer nur die einzelne Entscheidung, aus der ein Eintrag folgt — und zwar in dem kurzen Zeitfenster, in dem sie noch nicht rechtskräftig ist.

Das ändert die Rechnung bei jedem einzelnen Bescheid. Wer ohnehin nahe an einer Stufe steht, für den kann sich ein Einspruch lohnen, der sich isoliert betrachtet nicht rechnen würde. Steht zugleich ein Fahrverbot im Raum, kommen die Überlegungen unter Fahrverbot abwenden hinzu. Und geht es um eine Straftat, betrifft es nicht nur Punkte — dazu etwa Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Häufige Fragen

Kann ich meinen Punktestand einsehen?

Ja, beim Kraftfahrt-Bundesamt und kostenfrei. Die Auskunft zeigt neben der Punktzahl auch die einzelnen Eintragungen mit Tattag und Tilgungsdatum. Genau diese Aufstellung braucht man, wenn geprüft werden soll, ob eine Maßnahme der Behörde richtig berechnet wurde.

Verfallen alle Punkte gleichzeitig?

Nein. Jede Eintragung hat ihre eigene Tilgungsfrist und fällt einzeln heraus. Ein neuer Verstoß hemmt die Tilgung der bestehenden Einträge nicht.

Bringt das Fahreignungsseminar etwas?

Punktemindernd wirkt es nur auf der ersten Stufe und nur einmal innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Es kostet Zeit und Geld. Ob es sich lohnt, hängt davon ab, wie weit Sie von der nächsten Stufe entfernt sind und wann Ihre ältesten Einträge getilgt werden.

Die Behörde hat mir die Entziehung angekündigt. Geht da noch etwas?

Das hängt davon ab, ob die Stufen korrekt durchlaufen wurden und ob die zugrunde liegenden Einträge Bestand haben. Beides ist überprüfbar. Melden Sie sich in dieser Lage frühzeitig — nach Eintritt der Bestandskraft wird der Spielraum deutlich kleiner.

Punktestand prüfen lassen, bevor es eng wird

Schicken Sie mir Ihre Auskunft aus dem Fahreignungsregister und den aktuellen Bescheid. Ich sage Ihnen, wo Sie stehen und ob sich ein Vorgehen gegen den Bescheid lohnt.

Allgemeiner Überblick, keine Beratung im Einzelfall. Stand: September 2026.