Testament anfechten
„Das kann er so nicht gewollt haben“ ist ein häufiger Satz nach einer Testamentseröffnung — und manchmal trifft er zu. Ob sich daraus etwas machen lässt, hängt davon ab, welcher Grund vorliegt.
Zwei verschiedene Wege
Unwirksamkeit bedeutet, dass das Testament von vornherein keine Wirkung entfaltet — etwa wegen eines Formfehlers oder weil der Erblasser nicht testierfähig war. Sie muss nicht angefochten, sondern geltend gemacht werden, und sie unterliegt keiner Anfechtungsfrist.
Anfechtbarkeit setzt einen gesetzlichen Anfechtungsgrund voraus und ist fristgebunden. Die Frist beginnt, wenn der Anfechtungsberechtigte vom Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt.
Die Unterscheidung entscheidet über das weitere Vorgehen — und darüber, wie viel Zeit bleibt.
Formfehler
Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ein am Computer geschriebenes und nur unterschriebenes Testament ist unwirksam — das kommt häufiger vor, als man denkt.
Weitere typische Mängel: fehlende Unterschrift, Unterschrift nur mit Vornamen oder Kosenamen, fehlende oder unklare Datierung bei mehreren Testamenten, Zusätze nach der Unterschrift.
Beim gemeinschaftlichen Testament von Ehegatten genügt es, wenn einer den Text schreibt und beide unterschreiben — hier gelten Besonderheiten.
Testierunfähigkeit
Der praktisch wichtigste und zugleich schwierigste Grund. Testierunfähig ist, wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit nicht in der Lage ist, die Bedeutung seiner Erklärung einzusehen und danach zu handeln.
Testierfähigkeit wird vermutet. Wer sich auf das Gegenteil beruft, muss es beweisen — und zwar bezogen auf den Zeitpunkt der Errichtung, nicht auf den Gesundheitszustand allgemein. Eine Diagnose allein genügt dafür nicht.
Es kommt auf die Beweismittel an: Behandlungsunterlagen, Pflegedokumentation, Aussagen behandelnder Ärzte, Zeugen aus dem Umfeld, gegebenenfalls ein Sachverständigengutachten. Diese Unterlagen zu sichern, ist der erste Schritt — sie werden mit der Zeit schwerer zugänglich.
Anfechtungsgründe
- Irrtum über den Inhalt oder die Bedeutung der Erklärung
- Motivirrtum — der Erblasser ging von Umständen aus, die nicht zutrafen
- Drohung — das Testament wurde unter Druck errichtet
- Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten, von dessen Existenz der Erblasser nichts wusste — etwa ein nach der Errichtung geborenes Kind
Was bei Erfolg passiert
Ist das Testament unwirksam oder wirksam angefochten, gilt ein früheres Testament — und wenn es keines gibt, die gesetzliche Erbfolge.
Prüfen Sie das vorher. Es gibt Fälle, in denen die Beseitigung des Testaments die eigene Lage nicht verbessert, weil das vorherige Testament ebenso ungünstig ist. Dann ist der Pflichtteil der bessere Weg — er ist einfacher durchzusetzen und weniger konfliktträchtig.
Eine ehrliche Einschätzung vorab
Verfahren um Testierunfähigkeit sind lang, teuer und im Ausgang schwer vorherzusagen. Sie zerstören zudem regelmäßig das, was von den Familienbeziehungen noch übrig ist.
Das heißt nicht, dass man sie nicht führen sollte. Es heißt, dass die Entscheidung dafür mit offenen Augen fallen sollte — und dass ich Ihnen sage, wenn ich die Erfolgsaussichten für gering halte.
Häufige Fragen
Meine Mutter war zuletzt verwirrt. Reicht das?
Allein nicht. Entscheidend ist der Zustand im Zeitpunkt der Errichtung, und Testierfähigkeit wird vermutet. Es kommt auf die Dokumentation an — Behandlungsunterlagen, Pflegeberichte, Zeugen. Sichern Sie diese Unterlagen früh.
Das Testament ist mit dem Computer geschrieben.
Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich sein. Ist es das nicht, ist es unwirksam — und dafür gilt keine Anfechtungsfrist. Das ist einer der klareren Fälle.
Es gibt zwei Testamente mit unterschiedlichem Inhalt.
Grundsätzlich geht das spätere vor, soweit es dem früheren widerspricht. Ist eines undatiert, wird es kompliziert. Legen Sie mir beide vor.
Jemand aus dem Umfeld hat sie beeinflusst.
Beeinflussung allein macht ein Testament nicht unwirksam — Erblasser dürfen sich beraten lassen und ihre Meinung ändern. Anders liegt es bei Drohung oder bei fehlender Testierfähigkeit. Zudem gelten für Heim- und Pflegepersonal in manchen Konstellationen besondere gesetzliche Beschränkungen. Das ist im Einzelfall zu prüfen.
Erst die Erfolgsaussichten
Legen Sie mir das Testament vor. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung — auch wenn sie lautet, dass ich abraten würde.
Allgemeiner Überblick, keine Beratung im Einzelfall. Stand: August 2026.
