Eine Pflichtteilsforderung gegen Sie
Sie haben geerbt — und nun verlangt ein Geschwisterteil Auskunft und Geld. In dieser Lage geht es weniger darum, ob der Anspruch besteht, als darum, in welcher Höhe und wann Sie zahlen müssen.
Was Sie schulden — und was nicht
Sie schulden Auskunft und Zahlung. Sie schulden keine Beteiligung am Nachlass, keine Herausgabe von Gegenständen und keinen Verkauf des Hauses.
Die Auskunftspflicht ist allerdings weit: Sie umfasst den gesamten Bestand des Nachlasses und auch die Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten. Eine unvollständige Auskunft ist der häufigste Grund, warum aus einer außergerichtlichen Sache ein Prozess wird — und der Prozess kostet Sie mehr, als die vollständige Auskunft gekostet hätte.
Wo tatsächlich verhandelt wird
Die Bewertung. Bei Immobilien liegen die Vorstellungen regelmäßig weit auseinander, und der Unterschied macht schnell einen erheblichen Betrag aus. Welcher Wertermittlungsansatz zugrunde zu legen ist, welcher Stichtag gilt und wie sich ein bestehendes Wohnrecht auswirkt — darüber lässt sich streiten, und dort entscheidet sich die Höhe.
Steckt ein Unternehmen im Nachlass, ist die Bewertung eine andere Größenordnung als bei einer Immobilie. Zwischen einem substanzorientierten und einem ertragsorientierten Ansatz liegen im Zweifel erhebliche Beträge, und die Frage ist regelmäßig streitig. Mehr zur Unternehmensnachfolge
Die Passiva. Nachlassverbindlichkeiten mindern den Nachlass — Beerdigungskosten, Verbindlichkeiten des Erblassers, Kosten der Nachlassregelung. Auch das wird häufig zu knapp angesetzt.
Anrechnung und Ausgleichung. Hat der Pflichtteilsberechtigte selbst zu Lebzeiten etwas erhalten, kann das seinen Anspruch mindern. Das wird in der Praxis oft übersehen — von beiden Seiten.
Wenn Sie nicht flüssig sind
Der typische Fall: Der Nachlass besteht aus dem Elternhaus, in dem Sie wohnen. Der Pflichtteil ist sofort fällig, das Geld steckt in der Immobilie.
Für solche Lagen sieht das Gesetz eine Stundung vor, wenn die sofortige Erfüllung für Sie eine unbillige Härte wäre — insbesondere, wenn Sie die Wohnung aufgeben oder das Familienheim veräußern müssten. Die Voraussetzungen sind eng, und die Interessen des Berechtigten sind mitzuberücksichtigen.
In der Praxis wird häufiger eine Ratenzahlung vereinbart, als eine Stundung durchgesetzt. Das setzt allerdings voraus, dass man verhandelt, statt zu schweigen.
Was Sie nicht tun sollten
- Nicht reagieren. Der Anspruch verschwindet nicht, und eine Klage verteuert die Sache erheblich.
- Unvollständig Auskunft erteilen. Wird später eine Schenkung bekannt, steht Ihre gesamte Darstellung in Frage.
- Ohne Prüfung zahlen. Die geforderte Summe beruht meist auf einer Schätzung der Gegenseite.
- Nachlassgegenstände veräußern, solange der Bestand nicht dokumentiert ist.
Häufige Fragen
Muss ich das Haus verkaufen?
Der Pflichtteilsberechtigte kann das nicht verlangen. Wenn Sie den Anspruch anders nicht erfüllen können, stehen Ratenzahlung, Stundung oder eine Beleihung im Raum. Was möglich ist, hängt von den Zahlen ab.
Er hat sich jahrelang nicht gekümmert. Ändert das etwas?
In aller Regel nicht. Der Pflichtteil hängt nicht davon ab, wie das Verhältnis war. Eine Entziehung ist nur unter sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich und muss im Testament angeordnet sein. Das ist verständlicherweise schwer zu akzeptieren, aber es ist die Rechtslage.
Muss ich alle Schenkungen offenlegen?
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf Schenkungen des Erblassers, soweit sie für den Pflichtteil relevant sind. Was darunter fällt, ist nicht in jedem Fall eindeutig — aber im Zweifel offenzulegen ist die günstigere Variante.
Bevor Sie antworten
Was Sie im ersten Schreiben erklären, bestimmt den weiteren Verlauf. Schildern Sie mir die Lage.
Allgemeiner Überblick, keine Beratung im Einzelfall. Stand: August 2026.
